Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Gesellschafterausschluss – Anerkenntnisurteil (OGH vom 29.06.2015, 6 Ob 49/15x)

Oktober 31st, 2015

Damit ein Anerkenntnisurteil gefällt werden kann, muss der Beklagte das Klagebegehren vorbehaltlos anerkennen. Keine Anerkenntnis liegt daher vor, wenn der Beklagte den Klagsanspruch nur dann als berechtigt ansieht, wenn seine hohe Gegenforderung anerkannt wird. Dieser Fall einer Zug-um-Zug-Einrede ist als einschränkende Bedingung zu werten.