Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Haftung eines Reiseveranstalters (OGH vom 27.09.2016, 1 Ob 158/16s)

Februar 12th, 2017

Bei einem Hotelbesuch rutschte die Klägerin auf einem grünen Paprika Streifen aus. Nach der vorliegenden Entscheidung kann der Mitarbeiterin aufgrund der Sorgfaltspflichten nicht vorgeworfen werden, sie hätte den Frühstücksraum nicht gründlich gereinigt und überprüft, wenn der Paprikastreifen erst kurz vor dem Sturz der Klägerin zu Boden gefallen ist. Hätte die Kellnerin allerdings den erkennbaren grünen Paprikastreifen nicht entfernt, obwohl es möglich gewesen wäre, ist von einem gleichteiligen Verschulden der Parteien auszugehen.