Newsmeldung – Gebührengesetz
Thursday, December 6th, 2007Ab 1. Jänner 2008 wird das Gebührengesetz dahingehend geändert, dass Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, von den Stempelgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit sind. Diese Neuregelung gilt auch für ausländische Schriften, die im diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden.