Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Verschweigt ein Unternehmen Kartellrechtsverstöße in einem Verfahren, in welchem diesem Unternehmen der Kronzeugenstatus gewährt wurde, dann kann dieser Kronzeugenstatus widerrufen werden.

Juli 13th, 2023

Das Argument, es sei der Effektivität des Kronzeugenprogramms abträglich, wenn Unternehmer befürchten müssten, nachträglich ihren Kronzeugenstatus zu verlieren, greift in jenen Fällen nicht, in denen der Unternehmer Kartellrechtsverstöße wissentlich verschwieg. Im fortgesetzten Verfahren muss das Kartellgericht nun prüfen, ob der Vorwurf des wissentlichen Verschweigens von Kartellverstößen zutrifft.