Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile (OGH 21.2.2008, 6 Ob 7/08k)

May 21st, 2008

Die Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile kann auch konkludent genehmigt werden. Bis zum Eintritt der festgelegten Bedingung ist die vorgenommene Abtretung schwebend unwirksam. Solange die mögliche Rückwirkung der Genehmigung die Rechtsposition Dritter nicht beeinträchtigt, also nicht in zwischenzeitig erworbene Rechte eingreift, ist die rückwirkende Kraft der nachträglichen Genehmigung auch Dritten gegenüber zu bejahen.