Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Akkreditiv und Insolvenz (OGH vom 18.01.2012, 3 Ob 168/11v)

April 27th, 2012

Im Fall eines Akkreditivs, welches von einer Bank gegeben wurde, handelt es sich im Fall der Insolvenz des Schuldners um eine bedingte Konkursforderung, die auch nach Insolvenzeröffnung entstehen kann. Insofern wird das Akkreditiv gleich behandelt wie ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein gesetzliches Pfandrecht.