Änderung Gesellschaftsvertrag bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OGH 20.5.2008, 4 Ob 229/07s)
July 4th, 2008Zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag selbst sieht eine Änderung durch Mehrheitsbeschluss vor.