Bestandnehmer als Erfüllungsgehilfe (OGH vom 26.1.2010, 9 Ob 82/09p)
June 9th, 2010Der Bestandnehmer haftet dem Bestandgeber als Erfüllungsgehilfe für Schäden, welche vom Bestandnehmer beauftragte Dritte am Bestandobjekt schuldhaft verursacht haben.

