Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
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Bundesrechenzentrum ist keine gemeinsame Einlaufstelle aller österreichischen Gerichte (OGH vom 24.2.2009, 4 Ob 18/09i)

June 8th, 2009

Wird ein Rechtsmittel im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht, dann ist es nur rechtzeitig, wenn die Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Eingabe unter Angabe des richtiges „Dienststellenkürzels“ an das zuständige Gericht adressiert war. Kommt es zu einer Falschadressierung zunächst an ein anderes Gericht, dann kommt es auf jenen Zeitpunkt an, an dem die Eingabe nach Weiterleitung beim zuständigen Gericht eingelangt ist. Vorsicht: Bei Rechtsmitteln immer das Dienststellenkürzel kontrollieren!