Gleichbehandlungsgesetz und Manager (BGH II ZR 163/10)
April 27th, 2012Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs gilt das Gleichbehandlungsgesetz auch für den Geschäftsführer einer GmbH. Im Anlassfall wurde ein Klinikchef als Geschäftsführer wegen seines Alters nicht wiederbestellt. Der BGH sah den Tatbestand der Altersdiskriminierung als erfüllt und erkannte grundsätzlich auf einen Schadenersatzanspruch.