Unfall auf der U-Bahn-Rolltreppe – keine Gefährdungshaftung (OGH vom 13.09.2012)
November 5th, 2012„Gefährliche Betriebe“, für die im Weg der Analogie eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Betreibers erwogen wird, sind nicht nur unter besonderen Umständen, sondern regelmäßig und allgemein mit einer außergewöhnlichen Gefahr verbunden. Dies ist bei einer Rolltreppe nicht der Fall. Die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers nach dem EKHG erfasst auch Unfälle, die sich unmittelbar beim Ein- und Aussteigen ereignen, nicht jedoch einen Unfall auf einer Rolltreppe in der Station.