Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Widerruf der Vorstandsbestellung und Vertrag ( OGH vom 29.9.2011, 8 Ob 134/10 d)

January 4th, 2012

Wenn ein Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat entlassen wird, dann hat das Vorstandsmitglied nur Anspruch auf Schadenersatz (Kündigungsentschädigung). Eine Weiterzahlung der Bezüge auf Basis des Vorstandsvertrages kommt nicht in Frage. Das gilt ganz unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung vorliegt oder nicht. Gleich wie bei einer Entlassung wird der Vertrag jedenfalls beendet. Das Vorstandsmitglied ist auf Schadenersatzansprüche beschränkt.