Newsmeldung
Montag, Januar 7th, 2008Neuerungen im StiftungsrechtAbgabensicherungsgesetz 2007 bringt Neuerungen im Stiftungsrecht. Ursprünglich waren Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Privatstiftungen steuerfrei (bis 2000). Die Zuwendungen der Begünstigen löste die 25%ige Kapitalertragssteuer aus. Bemessungsgrundlage war der Veräußerungserlös. Seit Einführung der „Zwischenbesteuerung“ unterliegen Veräußerungsgewinne in einer Privatstiftung einer 12,5%igen Körperschaftssteuer. Diese Körperschaftssteuer wird bei Zuwendungen an Begünstigen, die der 25%igen Kapitalertragsteuer unterliegen als Zwischensteuer dann rückerstattet. Die Zwischenbesteuerung kann dadurch vermieden, dass beim Verkauf der Beteiligung die dabei realisierten stillen Reserven innerhalb von 12 Monaten nach der Veräußerung auf eine neu angeschaffte Beteiligung übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass mehr als 10% an Grund- oder Stammkapital erworben werden. Die Maßnahme hat aber nur vorübergehende Wirkung. Bei der Veräußerung der Ersatzanschaffung hört die Steuerpflicht auf. Für Beteiligungserwerbe ab dem 1. Januar 2008 gilt nachstehende Regelung:Die Übertragung von stillen Reserven aus dem Verkauf einer Beteiligung zur Vermeidung der 12,5%igen Zwischensteuer wird weiterhin jedenfalls in folgenden Fällen möglich sein:
– Gründung einer neuen Gesellschaft durch die Privatstiftung,
– Kapitalerhöhung bei einer bestehenden Tochtergesellschaft für Privatstiftung,
– Erwerb einer mehr als 10%igen Beteiligung von fremden Dritten