Deutsches Höchstgericht stärkt die Rechte von Auto-Händlern (BGH VIII ZR 234/06)
Mittwoch, Februar 27th, 2008Wenn der Käufer eines Neuwagens wegen Mängel vom Vertrag zurücktritt und zuvor seinen Altwagen an Zahlung statt an den Händler übergeben hat, kann der Käufer nur diesen Altwagen zurückverlangen. Den dafür angerechneten Geldbetrag darf der Käufer nicht behalten. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Verkäufer für das Altfahrzeug einen laufenden Kredit abgelöst hat. In diesem Fall muss der Käufer auch jene Kosten übernehmen, die der Autohändler zur Ablösung des Kredits leisten musste. Aus der Rechtsansicht des BGH bildet das gesamte Geschäft eine rechtliche Einheit. Der Händler hat sich nur deshalb auf die Übernahme des Altfahrzeuges eingelassen, weil er im Gegenzug einen neuen Wagen verkaufen konnte.