Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for February, 2008

Deutsches Höchstgericht stärkt die Rechte von Auto-Händlern (BGH VIII ZR 234/06)

Wednesday, February 27th, 2008

Wenn der Käufer eines Neuwagens wegen Mängel vom Vertrag zurücktritt und zuvor seinen Altwagen an Zahlung statt an den Händler übergeben hat, kann der Käufer nur diesen Altwagen zurückverlangen. Den dafür angerechneten Geldbetrag darf der Käufer nicht behalten. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Verkäufer für das Altfahrzeug einen laufenden Kredit abgelöst hat. In diesem Fall muss der Käufer auch jene Kosten übernehmen, die der Autohändler zur Ablösung des Kredits leisten musste. Aus der Rechtsansicht des BGH bildet das gesamte Geschäft eine rechtliche Einheit. Der Händler hat sich nur deshalb auf die Übernahme des Altfahrzeuges eingelassen, weil er im Gegenzug einen neuen Wagen verkaufen konnte.

„Durchgang bis auf Widerruf“ (Landesgericht Klagenfurt vom 6.12.2007, 2 R 274/07g)

Wednesday, February 27th, 2008

Ein Rechtsbesitzer muss sich gegen das Anbringen einer Tafel „Durchgang bis auf Widerruf“ zur Wehr setzen, will er nicht den Rechtsbesitz verlieren. Unterlässt er es, sich gegen diese Willensäußerung des Eigentümers zur Wehr zu setzen, dann kommt ihm nur mehr die Rechtsposition eines Präkaristen zu.

Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte (OGH vom 11.12.2007, 17 Ob 22/07w)

Wednesday, February 27th, 2008

Die Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte kann von den Parteien nicht durch Vereinbarung geändert werden. Eine Heilung einer bestehenden Unzuständigkeit ist nicht möglich. Es handelt sich um ausschließliche und unabdingbare Gerichtsstände.

Selbsthilfe und Immissionsabwehranspruch (OGH vom 11.12.2007, 4 Ob 196/07p)

Wednesday, February 27th, 2008

Das Recht auf Selbsthilfe iSd § 422 ABGB kann nur dann einen Ausschluss für den Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 3 ABGB begründen, wenn die Beseitigung des beeinträchtigenden Zustandes (Entzug von Licht oder Luft) durch eine ganz einfache Ausübung des Selbsthilferechts beseitigt werden kann.

Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtungsgegenständen (LG f ZRS Wien vom 11.12.2007, 40 R 253/07p)

Wednesday, February 27th, 2008

Hinterlässt ein Mieter rechtsirrtümlich Einrichtungsgegenstände im ehemaligen Mietobjekt ist dieser Fall bei Rückgabe des Mietobjekts nicht als Dereliktion zu sehen. Der Herausgabeanspruch des ehemaligen Mieters unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.

Newsmeldung

Wednesday, February 27th, 2008

Die Aufnahmen der Überwachungskamera bei einem Bankomat unterliegen nicht dem Bankgeheimnis (LG Klagenfurt vom 23.1.2008, 7 B 15/08s)

Pantomime als Werkerfinder iSd Urhebergesetzes (OGH vom 22.1.2008, 4 Ob 216/07d)

Wednesday, February 27th, 2008

Wird eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn – Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik – auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt, so fällt ein solcher festgelegter choreografischer Bewegungsablauf unter den urheberrechtlichen Werkbegriff. Die Darstellung muss individuell und eigenartig sein und über das von der Lehre überlieferte oder durch neue Stilrichtungen vorgegebene Handwerk der Tanzkunst oder über die Verwendung gängiger Gebärden und Mimiken hinausgehen.

Kommissionsmitteilung zur Gründung von institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (Klarstellung). Kommission vom 5.2.2008 C (2007) 6661.

Wednesday, February 27th, 2008

Abhängig von der Art der Aufgabe (öffentlicher Auftrag oder Konzession), die auf das IÖPP übertragen werden soll, sind entweder die Vergaberichtlinien oder die allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrags auf die Auswahl des privaten Partners anzuwenden. Ein einziges Auswahlverfahren bei der Gründung einer IÖPP ist ausreichend. IdS verlangt das Gemeinschaftsrecht zur Gründung einer IÖPP keine doppelte Ausschreibung, dh eine Ausschreibung für die Auswahl des privaten Partners der IÖPP und eine weitere Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen Auftrags bzw der Konzession und das gemeinwirtschaftliche Unternehmen ist nicht notwendig. Die IÖPP müssen grundsätzlich innerhalb der Grenzen ihres ursprünglichen Unternehmensgegenstandes bleiben. Der ursprüngliche öffentliche Auftrag bleibt der Maßstab für die Tätigkeiten des IÖPP. Es dürfen ohne weitere Ausschreibung keine weiteren öffentlichen Aufträge oder Konzessionen vergeben werden. Allerdings dürfen sich die IÖPP an bestimmte Veränderungen des wirtschaftlichen, öffentlichen oder technischen Umfelds anpassen, ohne dass es zu einer neuen Ausschreibung kommen muss.

Breitband-Internetmarkt wird neu geregelt

Friday, February 22nd, 2008

In ihrer Sitzung vom 18. Feber 2008 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) den Beschluss gefasst, die Telekom Austria teilweise aus der Marktregulierung zu entlassen. Dies teilte die Telekom Regulierungsbehörde (RTR) am 20. Februar 2008 per Aussendung mit. Künftig soll in Gebieten, in denen die Wettbewerbesintensität bereits hoch ist, die Telekom Austria nicht mehr reguliert werden. Insgesamt umfassen solche Gebiete etwa 55 Prozent aller festnetzgebundenen Breitbandanschlüsse. In Regionen, in denen es noch keinen oder nur einen Alternativanbieter gibt, muss die Telekom Austria auch weiterhin bestimmte Auflagen erfüllen – wie zum Beispiel dem dortigen Mitbewerber(n) den Zugang zu der eigenen Infrastruktur ermöglichen.

Verletzung der Dienstleistungsfreiheit

Monday, February 4th, 2008

Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen als Verletzung der Dienstleistungsfreiheit
(EuGH vom 18.12.2007)
Lettische Arbeitnehmer sollten Bauarbeiten in Schweden durchführen, was aber von der schwedischen Bauarbeitergewerkschaft mit Streik verhindert wurde. Hintergrund des Streiks war, dass die schwedischen Gewerkschaften lettische Unternehmen zu Lohnverhandlungen zwingen wollten. Der Gerichtshof erachtete die Streiks als eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit, welche sich auch nicht mit den allgemeinen Interesse des Arbeitnehmerschutzes rechtfertigen lässt.