Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for August 3rd, 2014

Fehlerhafte Anlageberatung – Erkennbarkeit des Schadenseintritts (OGH vom 29.04.2014, 2 Ob 30/14x)

Sonntag, August 3rd, 2014

Beschwichtigungsversuche des Anlageberaters können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben. Sollte der Anleger gegen den Rat des Anlageberaters handeln, dann verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist nicht. Des Weiteren ist das genaue Verhalten des Beraters zu prüfen, ob er den Anleger tatsächlich davon abgehalten hat, sein Recht geltend zu machen.

Drohung mit dem Tod – Kostenersatz für Personenschutz (OGH vom 22.05.2014, 2 Ob 28/14b)

Sonntag, August 3rd, 2014

Sollte sich ein Kläger auf Grund von (anonymen) Drohungen per SMS gezwungen sehen, einen professionellen Personenschutz zu bestellen, so ist – je nach Schwere der Drohungen – der Anspruch auf Schadensersatz gegen den Drohenden zumindest nicht von vorhinein ausgeschlossen. Die Gewissheit, ohne Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zu leben, wird genauso vom Strafrecht geschützt, wie die tatsächliche körperliche Integrität.

Grundverkehr – langfristiger Bestandsvertrag als Umgehungsgeschäft (OGH vom 29.04.2014, 9 Ob 18/14h)

Sonntag, August 3rd, 2014

Auch ein unkündbaren Mietvertrag, der auf 99 Jahre befristet ist und der vorsieht, dass der Mietzins in Form einer Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet ist, unterliegt der grundverkehrsrechtlichen Genehmigungspflicht, weil es sich bei dem Mietvertrag um ein Umgehungsgeschäft handelt. Da der Vertrag bis zum Beschluss der Grundverkehrsbehörde in einem Schwebezustand ist, führt die Versagung auch zur Nichtigkeit. Von der Nichtigkeit des Vertrags sind auch alle Zusatzvereinbarungen umfasst, wie beispielswiese ein Vorkaufsrecht oder ein Veräußerungsverbot.

YouTube: Verwertung von Videos zu kommerziellen Zwecken durch Dritte (OGH von 20.5.2014 , 40b 82/14h)

Sonntag, August 3rd, 2014

Das Hochladen von Videos auf YouTube erlaubt allen Nutzern eine private (nicht-kommerzielle) Verwertung der Inhalte. Für die kommerzielle Nutzung der Daten müssen Dritte zuerst eine Genehmigung, entweder bei YouTube oder vom Ersteller/Hochladendem, einholen.