Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Archive for Januar, 2015

Banküberweisung – Haftung bei Fehlüberweisung (OGH vom 23.10.2014, 2 Ob 224/13z)

Freitag, Januar 9th, 2015

Seit Anfang des Jahres gilt der Empfängername nicht mehr als Kundenidentifikator, lediglich die IBAN ist von der Bank zu kontrollieren.
So haften Banken auch nicht, wenn die Transaktion auf Grund eines fehlerhaften Empfängernamens scheiterte.

Kreditkartengeschäft – Risikotragung bei Drittmissbrauch (OGH vom 21.10.2014, 4 Ob 133/14h)

Freitag, Januar 9th, 2015

Vertragliche Partner von Kreditkartenunternehmen sehen sich auf Grund der Natur von Kreditkartengeschäften immer in einer negativen Ausgangslage. Sie müssen ihre Ware ohne sofortige Bezahlung an den Kunden übergeben. Daher hat das Kreditkartenunternehmen dafür zu sorgen, dass dieses System nicht von Dritten ausgenutzt beziehungsweise umgangen werden kann. Sollte das Unternehmen diese Pflicht missachten, so muss es für etwaige Schäden des Vertragspartners aufkommen.

Teilrechtskraft im Betriebskostenüberprüfungsverfahren (OGH vom 25.07.2014, 5 Ob 113/14z)

Freitag, Januar 9th, 2015

Außer Streit gestellte Teile einer Entscheidung können Teilrechtskraft entwickeln. So kann ein unangefochtener Teil einer Entscheidung rechtskräftig werden, wenn er sich nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem angefochtenen Entscheidungsteil befindet.

Ausschluss der Wandlung bei geringfügigem Mangel (OGH vom 18.09.2014, 1 Ob 139/14v)

Freitag, Januar 9th, 2015

Ob Mangelhaftigkeit geringfügig ist, ist jeweils beim Zeitpunkt des Umstiegs von Mängelbehebung auf den sekundären Behelf zu prüfen. So sind bereits behobene Mängel bei der Bewertung, ob dem Übernehmer eine Wandlung zur Verfügung steht, nicht zu berücksichtigen.

Schenkung auf dem Todesfall (OGH vom 4.9.2014, 5 Ob 39/14t)

Freitag, Januar 9th, 2015

Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen zustande. So muss in dem errichteten Notariatsakt nicht nur eine ausdrückliche Annahmebestätigung des Geschenknehmers, sondern auch einen Widerrufsverzicht des Geschenkgebers enthalten sein. Dies gilt ebenso für eine gemischte Schenkung, da sonst nur ein Vermächtnis zustande kommt, nicht aber ein Vertrag.

Patentanwälte: Keine Vertretungsfugnis vor dem OGH (VfGH vom 9.10.2014, CG 95/2013)

Freitag, Januar 9th, 2015

Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Patentanwälte vor dem OLG und dem OGH verstoßt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weiters liegt durch die Beschränkung auch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit vor.