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Newsmeldung

Januar 17th, 2008

Masseverwalter muss Jahresabschlüsse für die Vergangenheit dem Firmenbuchgericht vorlegen

Mit Urteil vom 16.3.2007 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Masseverwalter dazu verpflichtet sind, gegenüber dem Firmenbuch Jahresabschlüsse für die Vergangenheit vorzulegen. Das Firmenbuch ist dazu berechtigt, Zwangsstrafen iSd § 283 UGB zu verhängen. Zwangsstrafen sind keine Kriminalstrafen und widersprechen damit auch nicht dem strafrechtlichen Analogieverbot.