Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
Meinhard Novak, Rechtsanwalts GmbH
Karlsplatz 3/6
1010 Wien
T          +43 (0) 1 890 20 12 – 0
F          +43 (0) 1 890 20 12 – 11
E           office@novakra.at
W          www.novakra.at

Gemeinderatsbeschluss als Voraussetzung für Rechtsmittel (OGH VOM 8.5.2013, 6 OB 7/13T)

Juli 25th, 2013

Gemeinden dürfen nach dem neuen OGH Beschluss nur Klagen einbringen, wenn diese zuvor durch einen Gemeinderatsbeschluss gedeckt wurden. Sollte kein derartiger Beschluss vorliegen, fehlt die Prozessvoraussetzung, die es für eine gesetzliche Vertretung braucht. Prüfen, ob ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, muss das jeweilige Rechtsmittelgericht selbst.