Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Gemeinsame Kontrolle von Minderheitsgesellschaftern (OGH 21.11.2008, 16 Ok 7/07)

Mai 14th, 2008

Eine gemeinsame Kontrolle iSd Vorschriften über die Fusionskontrolle kann auch dann begründet werden, wenn Minderheitsgesellschafter gleichläufige und hinreichend starke finanzielle und wirtschaftliche Interessen im Unternehmen haben. Eine vertragliche Vereinbarung für diese gemeinsame Kontrollausübung ist nicht notwendig. Eine alleinige Kontrolle (negative alleinige Kontrolle) liegt auch dann vor, wenn ein Gesellschafter zwar keine strategischen Geschäftsentscheidungen durchsetzen, diese jedoch verhindern kann. Der für den Höchstbetrag einer Geldbuße relevante Betrag ist der weltweite Gesamtumsatz, nicht bloß der Inlandsumsatz.