Zugabe und Kartellrecht (OGH 8.4.2008, 4 Ob 23/08y)
Mai 21st, 2008Eine gemäß § 9a UWG nicht verbotene unentgeltliche Zugabe durch einen marktbeherrschenden Unternehmer ist vor dem Hintergrund des Missbrauchsverbots nach § 5 Abs. 1 Z 5 KartG dann rechtswidrig, wenn
a) der vom Unternehmer beherrschte Markt für die Hauptware mit dem für die Zugabe relevanten Markt so eng verbunden ist, dass Kunden, die Bedarfsträger des einen Marktes sind, notwendigerweise potentielle Kunden auf dem anderen Markt sein können, und
b) der Preis für die Hauptware nach Abzug des Werts der unentgeltlichen Zugabe unter dem Einstandspreis liegt.