Auskunftsanspruch des Überwachten gegen Privatdetektiv? (OGH vom 22.1.2014, 3 Ob 197/13m)
April 2nd, 2014Es besteht kein Auskunftsanspruch eines Überwachten gegen den Privatdetektiv betreffend dessen Auftraggeber, um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Für eine solche Auskunftsverpflichtung gibt es keine gesetzliche Rechtsgrundlage.
Der Schutz gegen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte führt grundsätzlich nur zu Feststellungsansprüchen und Abwehransprüchen, in Form von Unterlassungs- und Entschädigungsansprüchen.
Der Anspruch auf Preisgabe des Wissens setzt voraus, dass der Privatdetektiv dem Überwachten gegenüber zum Schutz seiner Privatsphäre verpflichtet wäre. Das Bestehen einer solchen allgemeinen (außervertraglichen) Fürsorgepflicht ist nicht zu erkennen.