Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Wespenstiche sind Arbeitsunfälle (OGH vom 17.12.2013, 10 ObS 93/13v)

März 31st, 2014

Wird ein nach dem ASVG Versicherter während einer Tätigkeit im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses von einer Wespe gestochen und stirbt infolge eines dadurch ausgelösten anaphylaktischen Schocks, ist sein Tod Folge eines Arbeitsunfalls.
Ein Wespenstich ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, welches zu einer Körperschädigung führt, und erfüllt somit den Unfallbegriff.