Gesamtrentenbildung bei verschiedenen Versicherungsfällen (OGH 10.6.2008, 10 ObS 67/08p)
September 19th, 2008Die Bildung einer Gesamtrente aus Versicherungsfällen (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) nach dem ASVG und dem BSVG ist nicht möglich. Die Unfallversicherung nach dem ASVG basiert auf dem Konzept einer Ablöse der Unternehmerhaftpflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (pauschalierter Schadenersatz). Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Arbeitgeberaufträge.
Die Unfallversicherung im bäuerlichen Bereich ist primär auf die Aufrechterhaltung der Betriebsführung gerichtet. Diese grundsätzliche unterschiedliche Zielsetzung rechtfertigt die Nichtberücksichtigung von Versicherungsfällen (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) nach dem BSVG bei einer Gesamtrentenbildung nach § 210 ASVG.