Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Teilrechtskraft im Betriebskostenüberprüfungsverfahren (OGH vom 25.07.2014, 5 Ob 113/14z)

Januar 9th, 2015

Außer Streit gestellte Teile einer Entscheidung können Teilrechtskraft entwickeln. So kann ein unangefochtener Teil einer Entscheidung rechtskräftig werden, wenn er sich nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem angefochtenen Entscheidungsteil befindet.