Kreditkartengeschäft – Risikotragung bei Drittmissbrauch (OGH vom 21.10.2014, 4 Ob 133/14h)
Januar 9th, 2015Vertragliche Partner von Kreditkartenunternehmen sehen sich auf Grund der Natur von Kreditkartengeschäften immer in einer negativen Ausgangslage. Sie müssen ihre Ware ohne sofortige Bezahlung an den Kunden übergeben. Daher hat das Kreditkartenunternehmen dafür zu sorgen, dass dieses System nicht von Dritten ausgenutzt beziehungsweise umgangen werden kann. Sollte das Unternehmen diese Pflicht missachten, so muss es für etwaige Schäden des Vertragspartners aufkommen.