Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Banküberweisung – Haftung bei Fehlüberweisung (OGH vom 23.10.2014, 2 Ob 224/13z)

Januar 9th, 2015

Seit Anfang des Jahres gilt der Empfängername nicht mehr als Kundenidentifikator, lediglich die IBAN ist von der Bank zu kontrollieren.
So haften Banken auch nicht, wenn die Transaktion auf Grund eines fehlerhaften Empfängernamens scheiterte.