Keine Haftung des Haftpflichtversicherers für die Folgen einer „Schwarzfahrt“ (OGH vom 08.06.2015, 2 Ob 59/15p)
August 23rd, 2015Unter einer „Schwarzfahrt“ versteht man die Nutzung eines Kraftfahrzeugs, ohne zuvor die Einwilligung des Fahrzeughalters einzuholen. Dieser Halter und der Haftpflichtversicherer haften für etwaige Unfälle oder Verletzungen mit diesem Fahrzeug auf Grund eines Haftungsausschlusses nicht aus der Gefährdungshaftung. Den Geschädigten oder Verletzten einer solchen „Schwarzfahrt“ bleibt somit nur noch ein Schadenersatzanspruch gegen den Lenker.