Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (OGH 6.11.2008)

März 11th, 2009

Für die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen – bei Verfahrensfehlern – ist die sogenannte Relevanztheorie maßgeblich. Damit wird die Unbilligkeit der Kausalitätstheorie, wenn die Hauptgesellschafterin die Geltendmachung von Verfahrensmängeln durch einen Kleinaktionär mit der Begründung verhindern will, sie hätte so oder so gleich abgestimmt, vermieden.