Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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EuGH: Dreidimensionale Marke – aus der Form der Ware bestehendes Zeichen, Eintragungshindernis (EuGH vom 16.09.2015, C-215/14, Société des Produits Nestlé)

Oktober 12th, 2015

Um der Eintragung von technischen Herstellmöglichkeiten entgegenzuwirken sind durch Richtlinien der EU bestimmte Eintragungshindernisse eingerichtet worden. So muss der Anmelder einer Marke beweisen können, dass die Merkmale, die er eintragen lassen will nur auf seine Herstellungsart zurückzuführen ist, die Herkunft der Ware somit eindeutig identifizierbar ist.