Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Ideeller Schadenersatz bei Kindesvertauschung (OGH, 22. 3. 2018, 4 Ob 208/17t)

April 14th, 2019

Dieser Fall war der erste in Österreich, bei dem der OGH entscheiden musste, ob bei Kindesvertauschung im Krankenhaus nach Geburt ideeller Schadenersatz zusteht. Der OGH bejahte dies. Die Haftung ergibt sich aus dem Vertrag, den die Mutter des Kindes mit dem Krankenhaus durch ihre Behandlung geschlossen hat. Prinzipiell wird grobe Fahrlässigkeit auf der Verschuldensseite benötigt, unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch leichte Fahrlässigkeit für einen Anspruch gegen Schädiger genügen.