Newsmeldung – wichtig für Banken
Januar 7th, 2008Wichtig für Banken!
iSd des § 40 BWG dient der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Bekämpfung des Terrorismus. Legt eine Abheberin ein von der legitimierten Person unterfertigtes Auszahlungsplankett vor, trifft die Bank keine weiterreichende Pflicht, die Nämlichkeit des Abhebers zu überprüfen (OGH vom 28.9.2007, 9 Ob 108/06g).