Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Internationale Zuständigkeit bei Squeeze-out (OGH vom 18.2.2010, 6 0b 221/09g)

Juni 9th, 2010

Für Anträge der ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter auf Überprüfung der Barabfindung besteht die internationale Zuständigkeit Österreichs wenn der Squeeze out durch einen EU- ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen Gesellschaft durchgeführt wird.  Der Minderheitsaktionär macht dabei nicht nur die Ungültigkeit eines Bestandteiles des Gesellschafterbeschlusses, sondern auch die unrichtige Höhe der Barabfindung geltend.