Fehlerhafte Anlageberatungs- und Schadensberechnung (OGH vom 11.05.2010, 9 Ob85/09d)
August 2nd, 2010Im Falle der fehlerhaften Anlageberatung gebührt dem Geschädigten der Vertrauensschaden. Dieser Schaden ist konkret oder abstrakt zu berechnen und besteht jedenfalls im rechnerischen Vermögensschaden. Erfolgt die Schadenszufügung im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages, dann haftet der pflichtwidrig handelnde Vertragspartner für den Nichterfüllungsschaden. Im Falle einer vereinbarten Gesamtstrategie ist das Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung der fiktiven Entwicklung des Portfolios unter Zugrundelegung einer – aus Sicht ex ante – vertragskonformen Gesamtstrategie gegenüberzustellen. Dieser Nichterfüllungsschaden ist unabhängig davon, ob der Anleger die noch in seinem Vermögen befindlichen Wertpapiere verkauft hat oder Naturalrestitution geltend macht.

