Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Markenrechtsverletzung durch Dritte (EuGH vom 15.12.2011, C-119/10 Red Bull)

Dezember 19th, 2011

Red Bull ist gegen ein Abfüllunternehmen gerichtlich vorgegangen, weil dieses Getränke für andere Hersteller abfüllt, welche unter Umständen das Markenrecht von Red Bull verletzen.

Red Bull hat sich vor dem holländischen Gericht auf sein Markenrecht berufen. Der EuGH hat keine Verbindung zwischen dem Zeichen und der Abfülldienstleistung erkennen können, weswegen das Markenrecht keinen Schutz gegen die Handlungen des Dritten bietet.