Deutschland: Keine Haftung der Eltern für illegales Filesharing der minderjährigen Kinder (BGH vom 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus)
November 27th, 2012Eltern kommen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-Jähriges Kind in ausreichendem Maße nach, wenn sie es über das Verbot einer illegalen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren, sofern das Kind ihre grundlegenden Gebote/Verbote normalerweise befolgt. Eine Verpflichtung zur Kontrolle des Computers oder zur Errichtung von Firewalls oder ähnlichen Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich nicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Internetnutzung des Kindes bestehen.