Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Haftung der Bank für selbständige Berater (OGH vom 17.12.2012, 4 Ob 129/12 t)

April 11th, 2013

Für Verluste aufgrund mangelnder/fehlerhafter Beratungstätigkeit durch  Unternehmen, die von einer Bank als selbständige Vermögensberater ständig mit der Vermittlung von Anlageprodukten betraut sind, haftet die Bank. Maßgeblich ist dabei das Kriterium, ob die Bank das selbständige Unternehmen ständig betraut und dieses in das eigene Vertriebsnetz eingebunden hat.