Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte (OGH vom 11.12.2007, 17 Ob 22/07w)
Februar 27th, 2008Die Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte kann von den Parteien nicht durch Vereinbarung geändert werden. Eine Heilung einer bestehenden Unzuständigkeit ist nicht möglich. Es handelt sich um ausschließliche und unabdingbare Gerichtsstände.