Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Ablöse an Vormieter – Rückforderungsanspruch schließt Gewährleistung aus (OGH vom 11.08.2015, 4 Ob 117/15g)

Oktober 12th, 2015

Im Außerstreitverfahren kann der Mieter vom Vormieter die Ablöse teilweise zurückfordern, wenn er auf Grund von Mängeln keine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat. Durch die teilweise Rückzahlung der Ablöse werden aber Leistungsstörungs- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.