Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Angemessenes Entgelt bei Eingriff in das Recht am eigenen Bild (OGH 8.9. 2009 4 Ob 146/09p)

April 7th, 2010

Der Anspruch auf das doppelte angemessene Entgelt gem § 87 Abs 3 UrhG besteht bei einem Eingriff in das Recht am eigenen Bild im Sinne von § 78 UrhG nicht.In diesem Fall gebühren nur Schadenersatzansprüche. Allenfalls besteht ein Verwendungsanspruch gem § 1041 ABGB in der Höhe des angemessenen Entgelts. Eine Grundlage für das doppelte angemessene Entgelt bietet § 1041 ABGB aber nicht.