Anspannung während einer Bildungskarenz ? (OGH vom 24.05.2012, 1 Ob 75/12d)
Juli 31st, 2012Während einer einjährigen Bildungskarenz erzielte der unterhaltspflichtige Vater ein Nettoeinkommen von 1.844 EUR pro Monat. Die Karenz nutzte er für den Besuch eines Englischkurses. Im Verfahren ist strittig, ob der Vater auf sein bisher erzieltes Einkommen (3.100.- EUR) angespannt werden kann oder der bisher festgesetzte Unterhalt zu reduzieren ist. Nach Ansicht des OGH ist die Anspannung grundsätzlich gerechtfertigt, da der Vater keine ausreichenden beruflichen Gründe für die Notwendigkeit seiner nicht berufsbegleitenden Weiterbildung geltend gemacht hat. Allerdings muss noch beurteilt werden, ob der Antritt in die Bildungskarenz nicht aus gesundheitlichen Gründen unterhaltsrechtlich zulässig ist.