Anwaltshaftung für Prozessverlust (OGH vom 17.12. 2013, 8Ob 125/13k)
März 31st, 2014Bei Geltendmachung der Anwaltshaftung für einen Prozessverlust hat der Geschädigte die Behauptungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts.
Der hypothetische Ausgang des Vorprozess ist auf Basis der dem Anwalt berechtigt vorgeworfenen Pflichtverletzungen in einem Schadenersatzverfahren zu beurteilen.