Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Auflösung von Grunddienstbarkeiten (OGH vom 18.9.2012, 4 Ob 106/12 k)

Oktober 23rd, 2012

Will ein Eigentümer die einem Dritten eingeräumte Dienstbarkeit der Skiabfahrt kündigen, dann ist das nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.

Im vorliegenden Fall wurde die Dienstbarkeit der Skiabfahrt so erweitert, dass im Sommer Mountainbike Rennen auf den Flächen veranstaltet wurden. Zusätzlich seien Grenzsteine entfernt und Handymasten errichtet worden.

Die eigenmächtige Erweiterung einer vertraglich eingeräumten Dienstbarkeit mit bedingtem Vorsatz ist nicht unerheblich, sondern als Auflösungsgrund zu berücksichtigen