Beendigung von Vorstandsverträgen und Abberufung (OGH vom 29.1.2010 1 Ob 190/9m)
Juni 9th, 2010Eine sogenannte Koppelungsklausel, welche den Anstellungsvertrag des Vorstandes einer Aktiengesellschaft mit der Abberufung von der Vorstandsfunktion verbindet, wobei beide Funktionen gleichzeitig enden, ist grundsätzliche zulässig. Liegt der Abberufung allerdings kein schuldhaftes Verhalten des Vorstandes zugrunde (Entlassungsgrund), dann endet das Dienstverhältnis (Angestelltenvertrag) erst zum jeweils in Betracht kommenden Kündigungstermin. Die für eine ordentliche Kündigung vorgesehene Frist, welche mit der Verständigung von der Abberufung beginnt, ist jedenfalls einzuhalten und dem Vorstand auch Entgelt zu zahlen.