Bei Zugaben gilt „rule of reason“ (EuGH vom 23.4.2009, C-261/07 und C-299/07)
Mai 8th, 2009Das bisher geltende „per-se-Verbot“ im österreichischen Zugabenrecht wird durch die neueste Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs aufgeweicht. Da das Zugabenverbot in der „schwarzen Liste“ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht enthalten ist, müssen die Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob die Gewährung der Zugabe irreführend, aggressiv oder aus sonstigen Gründen unlauter ist. Jede Werbeaktion sollte ex-ante auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Sinn des Zugabenverbotes ist, Verbraucher vor Preisverschleierungen zu schützen, weil die Kosten der Zugabe in den Preis der Hauptware eingerechnet werden können.