Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Berühmung eines Urheberrechts und vorbeugende Unterlassungsklage (OGH vom 24.3.2009, 4 Ob 19/09m)

Juli 9th, 2009

Ein Urheber- oder sonstiger Rechteinhaber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage erheben, wenn sich ein Dritter eines Rechtes berühmt. Der bloße faktische Eingriff in das Urheberrecht ist aber noch keine solche Rechtsberühmung.