Besetzung von Stiftungsbeiräten mit Begünstigten (OGH vom 5.8.2009, 6 Ob 42/09h)
Oktober 22nd, 2009Wird bei einer Stiftung ein aufsichtsratsähnlicher Beirat mit weit reichenden Kontroll- und eingeschränkten Weisungsmöglichkeiten eingesetzt, dann darf dieser nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein.