Mag. Elke Novak-Rabenseifner, Rechtsanwältin
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Beweislast und Auskunftsobliegenheit (OGH vom 26.3.2009, 6 Ob 44/09b)

Juli 9th, 2009

Die nicht behauptungs- und beweispflichtige Partei ist trotzdem dazu verpflichtet, prozessrelevante oder sonst nicht zugängliche Umstände offen zu legen. Verletzungen dieser vorprozessualen Aufklärungsobliegenheit können im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Es kommt allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast.