Bankgarantien und Kautionsschutzgesetz (OGH vom 11.2.2009, 7 Ob 190/08d)
Freitag, Mai 8th, 2009Bei arbeitnehmerähnlichen Personen, die im Interesse und auf Druck ihres „Dienstgebers“ eine Bankgarantie unterzeichnen, gilt analog das Kautionsschutzgesetz. Dies hat zur Folge, dass die Bankgarantie nichtig ist. Vorsicht! Banken sollten in diesen Konstellationen keinerlei Bankgarantien ausstellen und überprüfen, ob zwischen dem Sicherungsgeber und dem Besicherten ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis besteht.