Deutsches Höchstgericht zum Schutz von „Systempatenten“ (BGH 27.7.2007 im „Pipettensystem“ X ZR 38/06)
März 6th, 2008Im vorliegenden Fall hat das Deutsche Höchstgericht erkannt, dass bei einem Systempatent der Austausch von einzelnen Teilen, welche sich nicht spezifisch auf den Patentanspruch beziehen, zulässig ist. Dem Urteil kommt große praktische Bedeutung zu.